Angebot

FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es meine Aufgabe Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.In erster Linie gehört hierzu die ausführliche Beratung und Aufklärung zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Ein besonderes Augenmerk kommt hierbei den Bereichen

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung ,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

zu.

 

Speziell kann ich hier auf Erfahrungen im Bereich Rückbau und Bau, sowie Kfz-Gewerbe und medizinische Betriebe zurückgreifen.

 

Weiterhin helfe ich Ihnen bei Ihren gesetzlichen Dokumentations- und Ermittungpflichten, wie etwa der

 durch das Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefähdungsbeurteilung oder der Erstellung und Führung von Unterlagen zu Geräten und Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Schließlich sorge ich auch gerne dafür, dass in Ihrem Betrieb die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungspflichten eingehalten werden.Über Umfang und Art meiner Leistungen im Einzelnen kläre ich gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch auf.

SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATORIN

Bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bin ich als Berater des Bauherr gemäß Baustellenverordnung tätig. Dabei geht es um die Vermeidung von Gefährdungen zwischen den auf einer Baustelle tätigen Firmen, Gewerken und auch Personen. Das Augenmerk liegt dabei wie der Titel schon sagt auf der Koordination unterschiedlicher Tätigkeiten und der dazu gehörenden Arbeitsmitteln.

VORBEREITUNG EINER SCC-ZERTIFIZIERUNG

Das SCC-Zertifikat wird mittlerweile von vielen Gropßunternehmen als Vorbedingung für die Tätigkeiten in ihren Anlagen und Betriebsgeländen gefordert. Hier kann ich Ihnen helfen die Zertifizierung in Ihrem Hause optimal vorzubereiten und die Durchführung mit dem Auditor zu begleiten.

STELLUNGNAHME ZUM BAULICHEN ARBEITSSCHUTZ

In der Hessischen Bauordnung ist festgeschrieben, dass bei der Planung einer neuen Arbeitsstätte der bauliche Arbeits- und Gesundheitsschutz beachtet werden muss. Dies ist durch eine entsprechende Stellungnahme zu dokumentieren, die dem Bauantrag beigefügt sein muss.

Deshalb sollte schon in der Planungsphase die Sicherheitsfachkraft eingebunden werden, um hier Fehler von vorne herein zu vermeiden und die entsprechende Stellungnahme zu erstellen.